Barrierefreiheitsstärkungsgesetz

Was bedeutet das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz für Webseiten?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verpflichtet Unternehmen dazu, ihre digitalen Angebote – also auch Webseiten
– so zu gestalten, dass sie für alle Menschen zugänglich sind. Eine Webseite gilt als barrierefrei, wenn sie auch von Personen mit Einschränkungen beim Sehen, Hören, Bewegen oder Verstehen problemlos genutzt werden kann.

Aktuell stoßen Menschen mit Behinderung noch auf viele Hindernisse im Internet. Einige typische Beispiele:
 

  • Menschen mit Sehbehinderung haben Schwierigkeiten, Texte oder Eingabefelder zu erkennen, wenn diese sich kaum vom Hintergrund abheben.

  • Gehörlose oder schwerhörige Menschen können Videos nicht nutzen, wenn es keine Untertitel gibt. Bei Audioinhalten helfen Transkripte oder eine Übersetzung in Gebärdensprache.

  • Blinde Menschen sind auf Texte angewiesen, die Bilder, Schaltflächen oder Formulare beschreiben – fehlen diese Informationen, sind Webseiten für sie unzugänglich.

  • Menschen mit kognitiven Einschränkungen oder Lernschwierigkeiten benötigen Inhalte in Einfacher oder Leichter Sprache, um sie verstehen und nutzen zu können.

Das Gesetz schafft klare Vorgaben, damit digitale Angebote künftig für alle zugänglich sind – unabhängig von individuellen Einschränkungen. Leider gibt es noch einige Angebote, die noch nicht vollständig mit dem BFSG vereinbar sind.

Einige Barrieren auf unserer Website können aufgrund eines erheblichen Aufwandes und damit verbundener Kosten nicht kurzfristig behoben werden.
Wir sind bemüht, eine langfristige Lösung zu finden.
Wenn Sie noch Barrieren finden, melden Sie diese bitte an buchung[at]gourmetpalast|de