Teilnahmebedingungen für Gewinnspiele

1. Der Teilnehmer an Gewinnspielen von Radio Ton erklärt sich durch die Teilnahme am Gewinnspiel mit den im Folgenden genannten Teilnahmebedingungen ausdrücklich und verbindlich einverstanden.
 

2. Teilnahmeberechtigt sind nur natürliche Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Abweichend hiervon sind bei Verlosungen im Zusammenhang mit einer Fahrzeugnutzung (z.B. ein Luxus-Wochenende mit einem Ford Mustang) das Mindestalter von 25 Jahren und der Besitz eines Führerscheins Klasse B Voraussetzung.
 

3. Ein Gewinnspiel gilt dann als solches, wenn es Bestandteil des Hörfunkprogramms, der Webseite von Radio Ton oder einer Veranstaltung ist und dem Teilnehmer die Möglichkeit auf den Erhalt eines Vermögenswertes, insbesondere in Form von Geld, Waren oder Dienstleistungen bietet.
 

4. Sofern Radio Ton explizit darauf hinweist, ist neben der telefonischen auch eine Teilnahme auf postalischem Weg oder elektronisch möglich.
 

5. Mitarbeiter von Radio Ton, sowie deren Angehörige, und Mitarbeiter und Angehörige beteiligter Unternehmen sind grundsätzlich von der Teilnahme an Gewinnspielen von Radio Ton ausgeschlossen.
 

6. Radio Ton darf Namen, Wohnort sowie sämtliche aufgezeichneten Äußerungen des Gewinnspielteilnehmers unbegrenzt für Programm- und Werbezwecke nutzen. Darunter fällt auch eine Wiedergabe im Rahmen der Internetpräsenz des Senders sowie zu Promotionzwecken auch in anderen Medien. Zudem behält sich Radio Ton das Recht vor, diese Äußerungen zum Zwecke der Protokollierung aufzunehmen und gegebenenfalls zu archivieren. Der Gewinnspielteilnehmer tritt grundsätzlich alle Rechte an der Veröffentlichung seiner Beiträge im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel an das Programm von Radio Ton ab.
 

7. Eingesendete Bilder, Videos oder Töne können auf radioton.de und anderen Plattformen sowie Medien veröffentlicht werden. Der Einsender versichert gegen keine Copyright und/oder Urheberrecht zu verstoßen.
 

8. Gewinn ist jeweils der vom Moderator, Sprecher oder der auf der hauseigenen Internetseite ausgelobte Preis. So sind beispielsweise Reisen zu einem eventuellen Veranstaltungsort, Spesen oder Verpflegung – also sämtliche weiterführende Leistungen - nur dann Bestandteil des Preises, sofern diese Leistungen explizit genannt wurden. Bei Sachpreisen ist eine Barauszahlung des Gewinnwertes bzw. ein Umtausch des Gewinns oder eine Gutschrift ausgeschlossen. Der Gewinnanspruch ist nicht übertragbar. Überschreitet die Anzahl der Gewinnspielteilnehmer, insbesondere bei Online-Gewinnspielen, die Anzahl der verfügbaren Preise, wird der Gewinner nach dem Zufallsprinzip ermittelt.
 

9. Ein Gewinn kann nachträglich aberkannt werden. Diese Regelung greift insbesondere dann, wenn sich herausstellt, dass eine Teilnahmeberechtigung nicht bestand, der Spielmodus oder die Spielapplikation manipuliert wurde oder versucht wurde diese zu manipulieren. Radio Ton behält sich vor, Spielteilnehmer beim Verdacht auf Manipulationen ohne Angaben von Gründen von der Teilnahme auszuschließen.

Radio Ton kann Teilnehmer ausschließen, bei denen der begründete Verdacht besteht, dass sich diese im Hörfunkprogramm von Radio Ton in strafbarer, insbesondere in ehrverletzender oder volksverhetzender Weise äußern werden.
 

10. Ein laufendes Gewinnspiel kann jederzeit im Art, Umfang und Dauer von Radio Ton angepasst werden. Radio Ton wird darüber im laufenden Hörfunkprogramm informieren. Den Teilnehmern stehen in einem solchen Fall keine Ansprüche gegen Radio Ton zu.
 

11. Radio Ton ist zu jeder Zeit bemüht, technisch einwandfrei zu senden und korrekte Aussagen im Programm zu treffen. Jedoch kann aufgrund evtl. auftretender technischer Probleme oder versehentlich falsch getroffener Aussagen der Moderatoren oder Sprecher kein Anspruch des Gewinnspielteilnehmers auf einen Gewinn abgeleitet werden.
 

12. Einige der ausgelobten Preise wird von Drittfirmen und/oder Partnern gesponsert, in vielen Fällen erfolgt auch die Zustellung der Gewinne durch diese. Radio Ton übernimmt in diesen Fällen keine Verantwortung für eine schnelle Gewinnzustellung. Gleiches gilt, sofern ein Sponsor zahlungsunfähig wird und Änderungen bei dem Gewinn bzw. den enthaltenen Leistungen entstehen. Die direkte Abgabe von Gewinnen erfolgt grundsätzlich nur an den Gewinner persönlich und unter Vorlage eines gültigen Ausweises. Der Gewinner stimmt einer anschließenden Gewinnspielsperre zu.
 

13. Radio Ton übernimmt keine Haftung für den Ausfall einer Leistung, Störung technischer Anlagen, Verzögerungen oder Unterbrechungen von Übertragungen oder für Schäden, die im Zusammenhang mit der Teilnahme am Gewinnspiel bzw. mit der Annahme und Nutzung des Gewinns stehen, es sei denn, Radio Ton oder seine Erfüllungsgehilfen handeln vorsätzlich oder grob fahrlässig. Hiervon unberührt bleiben etwaige Ersatzansprüche aufgrund der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie von wesentlichen Vertragspflichten.

Ein eventueller Schadensersatzanspruch ist auf die Höhe des Gewinnspiels beschränkt. Weitergehende Schadensansprüche sind ausgeschlossen. Ist der Gewinner durch Krankheit, Terminnot o.ä. verhindert, den Preis wahrzunehmen, wird dieser an Radio Ton zurück übertragen, ohne dass hierfür ein Ersatz gewährt wird.
 

14. Der Rechtsweg ist für die Durchführung der Verlosungen, die Gewinnentscheidung und auch die Gewinnauszahlung ausgeschlossen.
 

15. Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, so bleibt hierdurch die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen im Übrigen unberührt.